Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen
1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB
Die Studentische Vertretung der Technischen Universität München (nachfolgend: AStA) bietet Ihnen über das Online-Reservierungsportal https://www.reservierung.maiTUM.de/ (nachfolgend: Reservierungsportal) die Reservierung von Sitzplätzen über den Erwerb von Verzehrgutscheinen (nachfolgend gesamt: die Reservierung) im Festzelt während der maiTUM 2024 an. Diese Reservierungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle über das Reservierungsportal erfolgenden Reservierungen. Bestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der AStA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht
2.1 Leistungsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich der maiTUM 2024 sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr (nachfolgend: „Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthalts zur vereinbarten Reservierungszeit im Festzelt eingelöst werden.
2.2 Reservierungsanfragen:
Reservierungsanfragen können nur über unsere https://www.reservierung.maiTUM.de/ erfolgen.
2.3 Online-Bestellung:
Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Die Übersicht über verfügbare Tische auf der Website stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des AStA an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, die die Annahme des Angebots darstellt.
2.4 Besuchsrecht:
Der AStA als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Festzelt und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim AStA oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Der AStA gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des AStA und/oder der von ihm beauftragten Personen (z.B. Sicherheitspersonal) vorzuzeigen. Reservierungsbestätigungen, die auf von dem AStA nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattformen im Internet oder von sonstigen Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Der AStA erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung, indem es einmalig Zutritt zum Festzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Das Festzelt wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrgutscheine verfallen vollständig.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise:
Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind im Shop via Secupay zu leisten. Davon ausgenommen sind lediglich Lehrstühle der Technischen Universität München. Diese können ebenso auf Rechnung bestellen. Etwaige Überweisungskosten sind hierbei vom Kunden zu tragen. Im Festzelt ist eine Zahlung in bar oder mit Kredit- und EC-Karte möglich, eine Bezahlung im Festzelt mittels Scheck oder American Express ist nicht möglich.
3.2 Stornierung durch den AStA:
Sollte die Zahlung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist der AStA berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierungen zu sperren; die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem AStA vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein
4.1 Einlass:
Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung zu dem bestätigten Reservierungstermin garantiert. Es dürfen keinerlei Speisen und Getränke in das Festzelt mitgebracht werden. Die reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Alkoholausschank ab 18 Jahren.
4.2 Platz:
Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischreservierung und für die Dauer der Reservierung. Der AStA behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischen und/oder logistischen Bedarf einen anderen Tisch zuzuweisen. Der AStA behält sich vor unbesetzte Plätze eine Stunde nach Beginn der Reservierung aufzufüllen. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit und Aufforderung durch den AStA bzw. von ihm beauftragten Personen freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen genauso untersagt wie innerhalb der bestätigten Reservierungszeit.
4.3 Verzehrgutschein:
Die erworbenen Verzehrgutscheine können nur am 2. und 3. Mai 2024 im Festzelt eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für die maiTUM 2024. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.
5. Abholung
5.1
Die Verzehrgutscheine können spätestens bis zum 30.04.2024 im Büro des AStA, Arcisstraße 17, 80333 München zu den dortigen Öffnungszeiten oder während der maiTUM 2024 täglich – auch am Veranstaltungstag – zu den dortigen Öffnungszeiten im Helferorgazelt auf dem maiTUM-Gelände durch den Kunden unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) nach vollständigem Zahlungseingang beim AStA oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt werden.
5.2 Versand:
Ein Versand der Verzehrgutscheine ist nicht möglich.
6. Rücknahme und Erstattung
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Auch wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den AStA bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2 Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden:
Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis einschließlich 14.04.2024 möglich und muss dem AStA schriftlich angezeigt werden. Zudem müssen dem Festzelt die Reservierungsbestätigung und die Rechnung vorgelegt werden. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Sollten die Verzehrgutscheine bereits vom Kunden abgeholt worden sein, ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden ausgeschlossen. Ab dem 15.04.2024 ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen. Die Erstattung des entsprechenden Betrages bei wirksamer Stornierung oder Reduzierung der Reservierung erfolgt erst nach Beendigung der maiTUM 2024.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1 Sinn und Zweck:
Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des AStA, ihrer Kunden und der Besucher der maiTUM, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2 Unzulässige Weitergabe:
Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Kleinanzeigen, Facebook) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben;
c) Reservierungen gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Händlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
d) Reservierungen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des AStA kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3 Zulässige Weitergabe:
Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem AStA geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des AStA voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und des AStA einverstanden ist und
c) der AStA unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder der AStA die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem AStA geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner dem AStA in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem AStA und den eintretenden Personen zustande.
7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:
Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungsbestätigungen ist der AStA vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
a) Reservierungsbestätigungen, die vor Übergabe an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;
c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
8. Vertragsstrafe
Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.
8.1 Voraussetzungen:
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
8.2 Höhe:
Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom AStA im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche des AStA wegen des Verstoßes anzurechnen.
9. Auszahlung von Mehrerlösen
9.1 Voraussetzungen:
Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist der AStA zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. Inhaber der Reservierung dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierungsbestätigung erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
9.2 Höhe und Verwendung:
Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.
10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie
Für den Zugang sowie den Aufenthalt im Festzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
- Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass die maiTUM insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Teilnahme im Festzelt gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch den AStA gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass der AStA zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung sie die Kunden und deren Gäste verpflichtet.
- Der AStA ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis erstattet.
- Der AStA kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Plätze zuweisen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.
- Der AStA ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste im Festzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden oder seine Gäste ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigung aus dem Festzelt zu verweisen, wenn der Kunde oder seine Gäste:
a) den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommen und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des Festzeltes nicht befolgen; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 und/oder negativen Test vorlegen, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsgebote nicht einhalten,
b) am Tag der Reservierung an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum wissentlich zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatten oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweisen, oder
c) sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbarem Gebiet aufgehalten haben und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegen, die einen Zugang oder einen Verbleib im Festzelt ausschließen.
5. Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des AStA, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zum Festzelt vorgeschrieben, ist der AStA im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zum Festzelt von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.
6. Der AStA weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Der AStA verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
7. Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen des AStA und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.Ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 ausgeführte sinngemäß.
12. Streitbeilegung
Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der AStA nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem AStA und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des AStA. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1.
14. Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Im Falle einer Bestellung via E-Mail wird der vollständige Vertragstext per E-Mail zugesendet.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1 Rechtswahl:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.1.1 Rechtswahl bei Verbrauchern:
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.1.2 CISG:
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2 Gerichtsstand:
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des AStA. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Für Rückfragen steht das Reservierungsteam unter maitumreservierung@fs.tum.de gerne bereit.
AGB als PDF zum Download.